Rechtsanwälte und Fachanwalt für Familienrecht
in Halle (Saale) und in Rövershagen

 

Honorare

Die Honorierung der Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie dem Vergütungsverzeichnis zum RVG (VV RVG) oder wird frei vereinbart. Hierbei sind Zeit- oder Pauschalhonorare möglich. 
Bemessungsgrundlage für die gesetzlichen Gebühren ist regelmäßig der sogenannte Gegenstandswert, der das Interesse des Mandanten kapitalisiert oder gleich dem Wert der beanspruchten Forderung ist. 
Oftmals verfügen die Mandanten über eine Rechtsschutzversicherung, die die gesetzlichen Gebühren und Auslagen für unsere Tätigkeit übernimmt, soweit im konkreten Einzelfall Deckungsschutz besteht. Transparente und zuverlässige Kostenschätzungen ermöglichen unserem Mandanten die Entscheidung für die kostengünstigste Variante. In der Regel rechnen wir stufenweise nach Arbeitsfortschritt ab, so dass das anfallende Honorarvolumen überschaubar ist und »unliebsame Überraschungen« bei Beendigung des Mandats erspart bleiben. 
Die Kosten für ein Beratungsgespräch richten sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert. Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei der Beratung von juristischen Person gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr. Die Erstberatungsgebühr fällt an, wenn Sie sich für ein erstes Gespräch mit dem Anwalt zusammenfinden. Ort und Dauer des Gesprächs spielen dabei keine Rolle. Ob in den Kanzleiräumen oder am Telefon, ob wenige Minuten oder mehrere Stunden-die Erstberatungsgebühr fällt immer dann an, wenn sich der Anwalt erstmals mit Ihrem Fall befasst und dazu konkrete Auskünfte gibt. Entscheidend ist, dass die Erstberatung mündlich stattfindet. Werden wir darüber hinaus aktiv, verfassen wir also für Sie Briefe, fertigen Kopien an oder studieren  Unterlagen, so sind diese Tätigkeiten nicht in der Erstberatungsgebühr enthalten. Vielmehr entstehen dann weitere Gebühren nach dem RVG. Auf eine weitere sich an die Erstberatung anschließende Tätigkeit in der selben Angelegenheit, wird die Erstberatungsgebühr angerechnet.

Darüberhinaus informieren wir unsere Mandanten selbstverständlich auch über die Möglichkeiten staatlicher Unterstützung durch Beratungs- Prozesskosten-und Verfahrenskostenhilfe. Antragsformulare dazu mit Hinweisen finden Sie in unserem Downloadbereich.